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Viele
Ausländer die Dauerhaft ohne Aufenthaltsgenehmigung in der
Dominikanischen Republik leben, bewerten nicht wirklich den Nutzen
der Rechtslage dadurch das sie sich illegal im Land aufhalten und
somit auch nicht die vielen rechtlichen vorteile nicht nutzen
können, die wir hier kurz aufzählen möchten:
a)
Um legal in
der Dominikanischen Republik arbeiten zu können, fordert das
Gesetz, das Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen
müssen. Falls dies nicht der Fall ist, wäre dies ein Verstoß
gegen das Gesetz und man wird aus dem Land verwiesen.
b)
Der Artikel 13
des Gesetzbuches 14-93, aktualisiert durch das Gesetz 146-00,
befreit Ausländische Mitbürger mit einer Aufenthaltsgenehmigung
in der Dominikanischen Republik von Importzahlungen für
Gegenstände die sie für den Umzug in das Land mitnehmen möchten.
c)
Der illegal oder mit abgelaufener Aufenthaltsgenehmigung lebende
Ausländische Mitbewohner kann keine rechtliche Klage gegen einen
Dominikaner oder legalen ausländischen Mitbewohner einreichen
ohne vorher eine ausreichende Garantie zu hinterlegen. Legal ist
man vor dieser Anforderung befreit.
d)
Im Falle einer Erbschaft muss der begünstigte, welcher ohne
legale Papiere im Land lebt, fünfzig Prozent (50%) zusätzlich
über den normalen Erbschaftssteuer zahlen.
e)
Für viele Ausländer die daran interessiert steuerliche Vorteile
zu erreichen und diese in bestimmten Fällen nicht an das Land
seiner Nationalität zu zahlen, ist es unentbehrlich eine
Aufenthaltsgenehmigung in diesem Land zu besitzen.
f)
Personen mit aktualisierter Aufenthaltsgenehmigung benötigen
keine Touristenkarte bei Ein- und Ausreise erwerben.
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