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Viele Ausländer die Dauerhaft ohne Aufenthaltsgenehmigung in der Dominikanischen Republik leben, bewerten nicht wirklich den Nutzen der Rechtslage dadurch das sie sich illegal im Land aufhalten und somit auch nicht die vielen rechtlichen vorteile nicht nutzen können, die wir hier kurz aufzählen möchten:

a) Um legal in der Dominikanischen Republik arbeiten zu können, fordert das Gesetz, das Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen müssen. Falls dies nicht der Fall ist, wäre dies ein Verstoß gegen das Gesetz und man wird aus dem Land verwiesen.

b) Der Artikel 13 des Gesetzbuches 14-93, aktualisiert durch das Gesetz 146-00, befreit Ausländische Mitbürger mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der Dominikanischen Republik von Importzahlungen für Gegenstände die sie für den Umzug in das Land mitnehmen möchten.

c) Der illegal oder mit abgelaufener Aufenthaltsgenehmigung lebende Ausländische Mitbewohner kann keine rechtliche Klage gegen einen Dominikaner oder legalen ausländischen Mitbewohner einreichen ohne vorher eine ausreichende Garantie zu hinterlegen. Legal ist man vor dieser Anforderung befreit.

d) Im Falle einer Erbschaft muss der begünstigte, welcher ohne legale Papiere im Land lebt, fünfzig Prozent (50%) zusätzlich über den normalen Erbschaftssteuer zahlen.

e) Für viele Ausländer die daran interessiert steuerliche Vorteile zu erreichen und diese in bestimmten Fällen nicht an das Land seiner Nationalität zu zahlen, ist es unentbehrlich eine Aufenthaltsgenehmigung in diesem Land zu besitzen.

f) Personen mit aktualisierter Aufenthaltsgenehmigung benötigen keine Touristenkarte bei Ein- und Ausreise erwerben.

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