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Ausländische
Staatsbürger können das Recht erhalten, nachdem Sie im ersten
Stadium eine provisorische Aufenthaltsgenehmigung, danach eine
permanente Aufenthaltsgenehmigung, eine Einbürgerung beim
Außenministerium zu beantragen, welche durch die
Einwanderungsbehörde beglaubigt werden kann.
Eine
Dominikanische Einbürgerung beantragen.
Die
dominikanische Konstitution gibt die unterschiedlichen
Möglichkeiten eine Einbürgerung zu erreichen vor:
a.-
Durch Geburt (alle in der Dominikanischen Geborenen haben das
Recht auf Dominikanische Staatsbürgerschaft)
b.-
Durch Ursprung (alle diejenigen mit dominikanischen Vater
oder Mutter können sich für die dominikanische
Staatsbürgerschaft entscheiden)
c.-
Durch Gesetzgebung (diejenigen die die dominikanische Republik
aufgrund von Beschaffenheit, Investitionen oder der
vorhergehenden Gesetze es zum Geschenk macht)
d.-
Durch Einbürgerung (diejenigen die die dominikanische
Nationalität in Übereinstimmung mit den Gesetzen erreicht)
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Es
können ausländische Staatsbürger eingebürgert werden die;
(a) nach dem Zugeständnis an
einer Adresse schon sechs (6) Monate leben
(b) die mindestens
einen ununterbrochenen Wohnsitz von zwei (2) Jahren rechtfertigen;
(c) die mindestens sechs (6)
Monate des ununterbrochenen Wohnsitzes rechtfertigen und wenn sie
eine beibehaltene Firma gegründet haben oder, wenn sie
Eigentümer einer Immobilie im Land sind;
(d) die sechs (6) Monate im
Land gelebt haben und eine Ehe mit einem Staatsbürger eingegangen
haben
(e) die eine Erlaubnis des
Präsidenten bekommen haben um ein Stück Land zu kultivieren |
(f) dem Militär des Landes
gedient haben
(g) dem Landwirtschaftsanbau
im Land unterstützt haben
(h) die eine Erlaubnis des
Präsidenten bekommen, aufgrund eines bestimmten Dienstes für die
Dominikanische Republik
Es ist wichtig, das unter dem Gesetz
der Einbürgerung, die Unterbrechungen des Wohnsitzes durch Reisen
in das Ausland von nicht mehr als ein Jahr Dauer, mit Absicht der
Rückkehr, als Wohnsitz im Land gerechnet wird. Auch ein
Auslandsaufenthalt von nicht mehr als einem Jahr in einer Funktion
für die dominikanische Regierung weiterhin als Wohnsitz im Land
gerechnet.
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Das
Verfahren um einen Antrag auf Einbürgerung in die Dominikanische
Republik zu beantragen, beginnt mit einem Brief an den
Präsidenten der Republik über den Staatssekretär der Inneren
Sicherheit, mit Argumenten für den Grund der Anfrage. Diesem
Brief müssen folgende Dokumente angehangen werden
a)
Bescheinigung ohne Gesetzesverletzungen des Herkunftslands
b)
Geburtsurkunde, übersetzt von einem Gerichtsinterpreten für
den Fall das diese nicht im original in Spanisch ist und
legalisiert vom dominikanischen Konsul des Herkunftslands
c)
Falls der Antragsteller eine Nationalität anders als sein
Herkunftsland besitzt, muss er dies in einer Zusammenfassung
erläutern
d)
Steuerzahlungsbeleg
e)
Fünf (5) Fotos 2 x 2 des Antragstellers
f)
Ein anderes Dokument des Antragstellers um den Antrag zu stellen,
wie
(i)
Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung, welche den
ununterbrochenen Aufenthalt im Land demonstriert
(ii)
Zwei durch die Einwanderungsbehörde der Dominikanischen
Republik beglaubigte Schreiben, das der Antragssteller im Land
eine Aufenthaltsgenehmigung hat, und das seine Akte den
erforderlichen Garantieschein eines Bürgen aufweist, wie es das
Gesetz verlangt
(iii) Ein zusätzlich,
von einem Notar unterzeichneter Garantieschein eines Bürgen,
der sich der Verantwortlichkeit im moralischen sowie
finanziellem dem Antragsteller unterzieht
(iv) Falls der
Antragsteller die Einbürgerung aufgrund des Erwerbs einer
Immobilie beantragt, muss eine Kopie des Titels als
Eigentumsnachweis beigefügt werden
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Die
Bewilligung einer dominikanischen Einbürgerung ist einzig und
allein Entscheidung des Präsidenten der Dominikanischen Republik.
Auch der Präsident kann jederzeit die Einbürgerung einer Person
widerrufen, die (i) innerhalb des ersten Jahres der Einbürgerung
seine Adresse in ein anderes Land wechselt oder (ii) das Land
verlassen hat und für 10 Jahre nicht zurückkehrt. Der
Interessierte muss später die öffentliche Rechte der Verordnung
zahlen, in der der Präsident ihm die Staatsbürgerschaft
bewilligt.
Wenn diese Verordnung im Amtsblatt veröffentlich wird, muss
der interessierte einen Eid auf Treue an die Republik schwören.
Der Zivilangestellte oder Funktionär der den Eid schwört,
händigt ihm eine Kopie des Zertifikats aus, welchem ein
versiegeltes Foto der Einbürgerschaft beigefügt ist. Dieser Eid
muss in einer öffentlichen Zeitung publiziert werden, die
abhängig von der Zahlung der Veröffentlichungsrechte ist, wie es
die Verordnung erwünscht.
Ein legal zu betrachtender Aspekt ist, dass die
konstitutionelle Reform von 1994, der Grundregel der doppelten
Nationalität gewidmet ist.
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